Grenzwerte

Beispielfoto: VerwaltungsangestellterSeitdem der „Legionellengehalt“ oder auch die Legionellenkonzentration im Trinkwasser durch die Trinkwasserverordnung geregelt ist, existieren entsprechende Grenzwerte. Alle Betreiber, die unter die Untersuchungspflicht fallen, müssen diese Werte einhalten. Die Einheit, in der gemessen wird, heißt Koloniebildende Einheiten pro Liter oder kurz KBE /l. Die Grenzwerte werden oft in KBE pro 100 ml angegeben.

  • Legionellenkonzentration < 100 KBE/100 ml: Zielwert
  • Legionellenkonzentration > 100 KBE/100 ml: technischer Maßnahmewert
  • Legionellenkonzentration > 1.000 KBE/100 ml: Maßnahmewert
  • Legionellenkonzentration > 10.000 KBE/100 ml: Gefahrenwert

Was passiert wenn die Grenzwerte überschritten werden?

Sollte sich bei einer Legionellenuntersuchung herausstellen, dass einer der Grenzwerte überschritten wird, muss der Betreiber dies dem Gesundheitsamt melden. Darüber hinaus müssen weitere Schritte befolgt werden. Wenn die Ursache festgestellt wurde, sollte man weitere Maßnahmen befolgen um eine Gefährdung von Personen zu vermeiden.